Neuigkeiten
22. März 2026

Alten Kaminofen Stillegen?


Fachberatung von British Homes

Nach der 1. BImSchV – Stufe 2 dürfen Einzelraumfeuerstätten (z. B. Kaminöfen), die die heute geltenden Emissionsgrenzwerte nicht erfüllen, nicht mehr weiterbetrieben werden.
Die gesetzlich vorgesehenen Übergangsfristen sind inzwischen vollständig ausgelaufen (letzte Stufe: 31.12.2024). Maßgeblich ist dabei immer das Typenschild bzw. die Herstellerbescheinigung Ihres Gerätes.

Das bedeutet für Eigentümer und Bauherren konkret:
Ein älterer Kaminofen darf nur dann weiter betrieben werden, wenn der Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte nach 1. BImSchV Stufe 2 vorliegt oder eine zugelassene technische Nachrüstung erfolgt ist. Andernfalls ist der Ofen stillzulegen. Einzelne Sonderregelungen (z. B. für historische oder handwerklich gesetzte Feuerstätten) sind eng begrenzt und im Einzelfall zu prüfen.

Als Fachbetrieb prüft British Homes für unsere Kundinnen und Kunden,

  • ob ein bestehender Ofen weiterhin zulässig ist,
  • welche Nachweise gegenüber dem Schornsteinfeger erforderlich sind und
  • welche technisch und gestalterisch passenden Alternativen es gibt.

So stellen wir sicher, dass Ihre Feuerstätte rechtssicher, zukunftsfähig und stilistisch passend in Ihr Wohnkonzept integriert ist.

Fachberatung von British Homes

Nach der 1. BImSchV – Stufe 2 dürfen Einzelraumfeuerstätten (z. B. Kaminöfen), die die heute geltenden Emissionsgrenzwerte nicht erfüllen, nicht mehr weiterbetrieben werden.
Die gesetzlich vorgesehenen Übergangsfristen sind inzwischen vollständig ausgelaufen (letzte Stufe: 31.12.2024). Maßgeblich ist dabei immer das Typenschild bzw. die Herstellerbescheinigung Ihres Gerätes.

Das bedeutet für Eigentümer und Bauherren konkret:
Ein älterer Kaminofen darf nur dann weiter betrieben werden, wenn der Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte nach 1. BImSchV Stufe 2 vorliegt oder eine zugelassene technische Nachrüstung erfolgt ist. Andernfalls ist der Ofen stillzulegen. Einzelne Sonderregelungen (z. B. für historische oder handwerklich gesetzte Feuerstätten) sind eng begrenzt und im Einzelfall zu prüfen.

Als Fachbetrieb prüft British Homes für unsere Kundinnen und Kunden,

  • ob ein bestehender Ofen weiterhin zulässig ist,
  • welche Nachweise gegenüber dem Schornsteinfeger erforderlich sind und
  • welche technisch und gestalterisch passenden Alternativen es gibt.

So stellen wir sicher, dass Ihre Feuerstätte rechtssicher, zukunftsfähig und stilistisch passend in Ihr Wohnkonzept integriert ist.